Rund zwei Billionen Mark werden in den nächsten Jahren durch Erbfälle den Eigentümer wechseln. Über die Früchte der Aufbaugeneration dürfen sich deren Kinder freuen -- und des Finanzministers Steuersäckel! Erbschaften wie Schenkungen unterliegen nämlich der Steuerpflicht, was vielen gar nicht bewußt ist. Zwischen sieben und dreißig Prozent kassiert der Staat, je nach Verwandtschaftsverhältnis und Umfang. Dieser Ratgeber gibt die richtigen Tips, um alle legalen Möglichkeiten zur Steuerminimierung zu nutzen. Durch geschicktes Ausnutzen von gesetzlichen Vergünstigungen, Ausweichmöglichkeiten und Freibetragsgrenzen läßt sich nämlich die Erbschafts- und Schenkungssteuer wirksam reduzieren. Schenken und erben gehören dabei zusammen wie zwei Seiten einer Medaille! Denn planvolles Übertragen der Vermögenswerte beginnt nicht erst beim Erbfall, sondern schon viel früher. Durch Schenkungen kann die Erbmasse so verringert werden, daß erheblich weniger Erbschaftssteuer anfällt. Welche Strategien soll man beachten? Beispielsweise die, immer im Zehn-Jahres-Rhythmus zu verschenken, weil der Freibetrag (bei einem Verwandtschaftsgrad 1. Ordnung (Eltern-Kind) immerhin 400.000 DM) nach 10 Jahren neu auflebt. Außerdem gilt es, die Faustregel zu beachten, daß Sachgüter zu verschenken günstiger ist, als Geld zu übertragen. So sind beispielsweise der 'Golf' für den Sohnemann zum bestandenen Abitur oder die Weltreise für die Enkelin zum Jura-Examen bis zu einem Wert von etwa 40.000 Mark, als sogenannte "Gelegenheitsgeschenke", steuerfrei. Die Autorin, Expertin im Steuerrecht, demonstriert anhand vieler Beispiele und Rechenmodelle, Steuerlisten und Übersichten, wie man durch ein paar geschickte Strategien seine Steuerschuld stark vermindern kann. Checklisten helfen bei den eigenen Berechnungen, eine klare verständliche Sprache führt durch das Steuerlabyrinth und die Schnellübersicht ermöglicht gezieltes Nachschlagen zu bestimmten Themen. --Manfred Schwarzmeier Quelle:
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