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Kleines Lexikon des Mittelalters: Von Adel bis Zunft

Kleines Lexikon des Mittelalters: Von Adel bis Zunft
Autor: Wilhelm Volkert
Verlag: C.H.Beck
Taschenbuch
Auflage: 4
Seiten: 330
ISBN-10: 3-406-42081-8
ISBN-13: 978-3-406-42081-8
ISBN: 3406420818
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Dieses Lexikon ist mehr als nur ein Nachschlagewerk für Laien, wie es im Klappentext steht. Das Taschenbuch leistet Geschichtsstudenten gute Dienste. Wer mittelalterliche Geschichte studiert, der kommt um Begriffe wie "Munt", "Urbar", "Anleit" oder "Pründe" nicht herum. Professor Wilhelm Volkert hat ein unentbehrliches Werkzeug für angehende Historiker und Geschichtsinteressierte verfaßt.

Die Fehde dürfte hinlänglich bekannt sein. Im Frühmittelalter galt sie für das Recht einer Familie, sich für eine Gewalttat rächen zu dürfen. Da es noch keine Rechtsgarantie gab, war diese Methode ein allgemeingültiges Mittel, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Mit der Landfriedensbewegung im frühen 12. Jahrhundert wurde die Fehde allerdings auf die ritterliche Gesellschaft beschränkt. Den Königen war die Fehde ein Dorn im Auge und so versuchten sie, sie zu verbieten. Dieses Bestreben blieb bis zum Reichsgesetz über den Ewigen Landfrieden 1495 erfolglos. Danach wurde die Fehde verboten.

Eigenartigerweise hat Wilhelm Volkert die Stellung der Frau definiert, die des Mannes jedoch nicht. Vielleicht weil Männer im Mittelalter so oder so eine dominierende Stellung innehatten. Über die soziale Rolle der Frau im Mittelalter ist wenig bekannt, dafür aber über ihre rechtliche Position. Die Frau war ihrem Manne zu Gehorsam und Unterordnung verpflichtet. Einzig die Witwe wurde bevorzugt. Sie konnte nach dem Tod ihres Mannes über Mitgift, Morgengabe und Wittum sowie über das vom Ehemann ererbte Vermögen bestimmen. Und sie stand unter dem speziellen Friedensschutz des Königs.

Mit dem Mittelalter werden auch die Hexenverfolgung und Folter verbunden. Die Folter war tatsächlich ein probates Mittel, um ein Geständnis eines Angeklagten zu erzwingen. Da einzig und allein Zeugenaussagen als Beweis galten, wurde die Folter seit dem 13. Jahrhundert zur gerichtlichen Beweiserhebung eingesetzt. Der Angeklagte war der Willkür des Gerichtes und der Folterknechte hilflos ausgeliefert. Die Methoden wurden im Zuge von Verfahren gegen Ketzerei im 15. Jahrhundert verschärft.

Ein spannendes Lexikon über ein düsteres Kapitel der Geschichte. -- Corinna S. Heyn
Quelle:




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