Eigentlich, könnte man meinen, ist es überflüssig, überhaupt noch etwas zum Palandt zu sagen, noch eine Lobeshymne zu dem großen Chor hinzuzufügen. Und doch ist es notwendig. Denn in der nunmehr 63. Auflage hat sich Grundlegendes geändert. Und damit ist nicht nur die Diskussion um die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (etwa im Bereich neues Kauf- und Darlehensrecht) gemeint. Die umfangreichen Änderungen betreffen ebenso Rechtsprechung und Literatur zu den Reformgesetzen der 14. Legislaturperiode, die "Besonderen Vertriebsformen", die europarechtskonformen Auslegungen, die Neufassung der VOB/B, die neue Düsseldorfer Tabelle, Änderungen der Barwertverordnung in der betrieblichen Altersvorsorge, die gemeinsame elterliche Sorge oder die Entscheidung des EUGH im Fall Überseering. Weiter muss man diese Liste gar nicht fortsetzen, um ermessen zu können, welche Aufgabe das hochkarätige Redaktionsteam gestemmt hat. Fast 3.000 Seiten ist der Palandt inzwischen stark, und nach wie vor gilt die Weisheit, dass der beste Palandt immer der neueste ist. Wer -- auf welchem Gebiet auch immer -- mit dem Zivilrecht professionell zu tun hat, handelt grob fahrlässig, wenn er auf dieses unerlässliche Rüstzeug verzichtet. --Carsten Hansen Quelle:
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